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Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und Traditionsbewusstsein gestärkt werden.
Aus den Mitteln des Förderprogrammes Regionalkultur können Investitionen beim Bau und bei der Ausstattung von Spielstätten (Veranstaltungs- und Probenräume oder Freilichtbühnen) für historische Heimatschauspiele sowie innovative Veranstaltungen und Projekte im Rahmen der Heimatpflege gefördert werden.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle nichtstaatlichen Träger, die in Bayern ein heimatpflegerisches Projekt verwirklichen wollen und dabei nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen und ist grundsätzlich auf maximal 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.