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Bekanntmachung
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB –
Vollzug des Baugesetzbuches -BauGB-
2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ der Gemeinde Altenmünster
Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster hat in seiner Sitzung vom 16.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 156/2 (Tfl.), 156/5 (Tfl.), 156/13, 156/14, 161 (Tfl.), 161/1, 170, 171, 171/1, 171/5, 172, 172/4, 172/5, 172/6, 172/7, 172/8, 172/9 und 173 (Tfl.) der Gemarkung Hennhofen. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen im gesamten Plangebiet Anlagen für soziale Zwecke als generell unzulässig deklariert werden.
Die Planzeichnung des Büros OPLA, Augsburg, in der Fassung vom 16.02.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügte Planzeichnung).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann in Rathaus der Gemeindeverwaltung, Zimmer 102, Rathausplatz 1, 86450 Altenmünster, während der allgemeinen Amtsstunden (Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, Do. 13.30 – 18.30 Uhr) bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter www.altenmuenster.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB erfolgt. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB soll abgesehen werden.
Gemeinde Altenmünster, 17.02.2023
Florian Mair
Erster Bürgermeister