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Jugendschöffenwahl 2023
Aus dem Bereich des Landkreises Augs-burg sind dem Amtsgericht Augsburg für die Amtszeit 2024 bis 2028 Jugend-schöffinnen und Jugendschöffen vorzu-schlagen.
Die Gemeinden wurden gebeten, aus Ih-rem Zuständigkeitsbereich geeignete Per-sönlichkeiten, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind, als Bewerber für das Schöffenamt zu be-nennen. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt bei den Jugendschöffenge-richten interessieren, melden sich bis
20. Februar 2023
bei der Gemeinde Altenmünster, Herrn Dorn, Tel. 08295/9690-19. Das Bewer-bungsformular steht auf der Homepage der Gemeinde (www.altenmuenster.de) bereit.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• deutsche Staatsangehörigkeit
• am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt
• wohnhaft im Landkreis Augsburg
• erzieherische Befähigung und Er-fahrung in der Jugenderziehung
Des Weiteren bestehen bestimmte Hin-derungsgründe für die Aufnahme in die Bewerberliste:
In die Bewerberliste können nicht aufge-nommen werden, Personen
• die infolge Richterspruches die Fä-higkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
• gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Beklei-dung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
In die Bewerberliste sollen nicht aufge-nommen werden, Personen
• die in Vermögensverfall geraten sind,
• die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,
• die mangels ausreichender Beherr-schung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,
• die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechts-staatlichkeit verstoßen haben,
• die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheits-dienstes der ehemaligen Deut-schen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20.12.1991 (BGBI I S. 2272) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht ge-eignet sind,
• die Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung sind,
• die Beamte sind, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ru-hedienst versetzt werden können,
• die Richter, Beamte der Staatsan-waltschaft, Notare oder Rechtsan-wälte sind,
• die gerichtliche Vollstreckungsbe-amte, Polizeivollzugsbeamte, Be-dienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sind; hierzu gehören alle Personen, die zu Ermittlungs-personen der Staatsanwaltschaften im Sinne von § 152 Abs. 2 Sätze 1 und 3 GVG bestellt sind,
• die Religionsdiener oder Mitglie-der solcher religiösen Vereinigun-gen sind, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.
Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl2023.de
Bürgerinnen und Bürger die sich für ein Erwachsenen-Schöffenamt interessieren, melden sich bitte ebenfalls bei der Ge-meinde Altenmünster, Herrn Dorn, Tel. 08295/9690-19.
Bekanntmachung
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB -
und
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB -
Vollzug des Baugesetzbuches -BauGB-
Einbeziehungssatzung „Neumünster Süd I“ der Gemeinde Altenmünster nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster hat in seiner Sitzung vom 12.01.2023 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Neumünster Süd I“, Gmkg. Neumünster, beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung, der eine Gesamtfläche von 1.492 m² (rd. 0,15 ha) aufweist, umfasst vollständig die Flur-Nr. 31 der Gemarkung Neumünster.
In der Gemeinderatssitzung am 12.01.2023 wurde der Entwurf des Planungsbüros OPLA, Augsburg, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Einbeziehungssatzung entsprechend dem § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 u. 3 BauGB, ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt wird.
Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Einbeziehungssatzung „Neumünster Süd I“ der Gemeinde Altenmünster, die aus Planzeichnung (A) und Textlichen Festsetzungen (B) (jeweils i.d.F. vom 12.01.2023) besteht und der die Begründung (C) (i.d.F. vom 12.01.2023) beigefügt ist, wird in der Zeit vom
06.02.2023 bis 06.03.2023
durchgeführt.
Die Unterlagen sind in der Gemeinde Altenmünster, Rathausplatz 1, 86450 Altenmünster, Zimmer 102, während der allgemeinen Amtsstunden öffentlich ausgelegt.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
Do. 13.30 – 18.30 Uhr
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung steht während der Frist zur Stellungnahme zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Altenmünster www.altenmuenster.de unter der Rubrik „Rathaus & Service – Rathaus aktuell“ zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit.
Während der Auslegung können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das eben¬falls öffentlich ausliegt
Gemeinde Altenmünster, 20.01.2023
gez.
F. Mair
1. Bürgermeister
Wir suchen ab 01. Februar 2023 einen
Werksstudierenden als Projektassistenz (m/w/d)