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Die Gemeinden haben das Recht, verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen zu ehren. Daneben kann die Gemeinde Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen anregen.
Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen. Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe u.Ä.; früheren Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister" bzw. "Altoberbürgermeister" verliehen werden.
Die Gemeinde wirkt darüber hinaus mit bei staatlichen Ehrungen:
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde und setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.
Für die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren ist entweder ein hoher Geburtstag (95./ab 100. Geburtstag) oder ein hohes Ehejubiläum (ab dem 60.) erforderlich.
Bei den staatlichen Ehrungen ist Voraussetzung, dass sich der zu Ehrende besondere Verdienste um das allgemeine Wohl erworben haben muss. Das kann etwa durch soziales Engagement, langjährige ehrenamtliche Tätigkeit oder mitmenschliche Hilfe unter großem persönlichen Einsatz geschehen sein. In jedem Fall muss der Vorgeschlagene für die Ehrung auch nach seinem sonstigen Verhalten und seiner persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Die Auszeichnungskriterien differieren dabei im Einzelnen nach der Auszeichnungsart.
Ehrungen durch die Gemeinde selbst: keine
Alters- und Ehejubilare: 4 Wochen vor dem Ereignis
Bei staatlichen Ehrungen: keine
Gemeinde Altenmünster
Rathausplatz 1
86450 Altenmünster
Fon: +49 (0)8295 9690-0
Fax: +49 (0)8295 9690-40
poststelle(@)altenmuenster.de
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern
Gültig bis: 31.12.2013