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Hochwasser, Festsetzung Überschwemmungsgebiet

Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Beschreibung

Der wirksamste Weg Hochwasserschäden zu vermeiden ist, im Rahmen der Vorsorge Schadenspotentiale in überschwemmungsgefährdeten Bereichen gar nicht entstehen zu lassen. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Länder u. a. zum Erhalt von natürlichen Rückhalteflächen und zur Regelung des Hochwasserabflusses Überschwemmungsgebiete festzusetzen.

In Bayern besteht an allen größeren Gewässern, den Gewässern erster und zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von 9.000 km, sowie vor allem in den Siedlungsbereichen an den kleineren Gewässern, den Gewässern dritter Ordnung, die Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln. Diese Bereiche werden durch Rechtverordnung der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt.

Fachlich bildet die Auswertung von Luftbildern mit anschließender Wasserspiegelberechnung die Grundlage für die Ermittlung der Überschwemmungsflächen an den Gewässern. Diese Daten stellen nach der Aufbereitung die Überschwemmungslinie für ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt, dar.

In Form von Lageplänen geben die Wasserwirtschaftsämter diese Ergebnisse an die Kreisverwaltungsbehörden zur Festsetzung. Durch eine an die Gefährdungsbereiche angepasste Bauleitplanung wird sichergestellt, dass Hochwasser ausreichend Raum zum schadlosen Abfließen behält.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Zuständiges Amt:

Landratsamt Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Fon: +49 (0)821 3102-0
Fax: +49 (0)821 3102-2209
poststelle(@)lra-a.bayern.de

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