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Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Approbation

Erteilung der Approbation an nichtärztliche Psychotherapeuten, die in Bayern den Beruf ausüben wollen.

Beschreibung

Wer in Deutschland als Psychotherapeut arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Man unterscheidet die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut sowie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Letzterer darf in der Regel nur Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr behandeln. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten wird an staatlich anerkannten Instituten erworben, dauert mindestens 3 bzw. 5 Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Um die Ausbildung aufzunehmen, müssen Sie einen Hochschulabschluss im Studiengang Psychologie (Diplom oder Master) einschließlich des Prüfungsfaches "Klinische Psychologie" vorweisen; im Fall der Kinder- und Jugendlichentherapieausbildung genügt auch ein Hochschulabschluss in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik (Diplom oder Master).

Die Approbation erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Wenn Sie die psychotherapeutische Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz abgeschlossen haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig; bei einer Ausbildung an einem Institut in Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken dagegen die Regierung von Unterfranken.

Wenn Sie eine psychotherapeutische Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat der Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz erworben haben, richtet sich die Zuständigkeit wie im vorherigen Absatz danach, in welchem Regierungsbezirk Sie künftig Ihren Beruf ausüben wollen.

Die Regierung von Oberbayern ist jedoch immer dann ausschließlich zuständig, wenn Sie eine psychotherapeutische Ausbildung nicht in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz erworben haben oder wenn Sie nicht Staatsangehöriger dieser Staaten sind.

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung als Psychotherapeut sowie die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs beziehen.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Kosten

Für die Approbation ist im Normalfall eine Gebühr in Höhe von 150 EUR zu bezahlen. Haben Sie Ihre psychotherapeutische Ausbildung nicht in Deutschland erworben, beträgt die Gebühr 220 bis 350 EUR. Sofern Sie nicht Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz sind, sind für die Approbation 250 bis 350 EUR zu bezahlen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Zuständiges Amt:

Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538 München
Fon: +49 (0)89 2176-0
Fax: +49 (0)89 2176-2914
poststelle(@)reg-ob.bayern.de

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Gültig bis: 30.11.2013